GdG-Rat

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Der GdG-Rat ist verantwortlich für die die „grundlegenden Fragen der Pastoral" der Gemeinschaft der Gemeinden. Hier wird informiert, beraten und soweit möglich entschieden u.a. über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die Zusammenarbeit mit der evangelischen Schwesterkirche und den Religionsgemeinschaften, die Mitbeteiligung von Laien an der Leitung der Gemeinden, die Nutzung der Pfarrbüros, die Verantwortung für den Dienst am Nächsten.
Der GdG-Rat ist darüber hinaus auch Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen sich in der nächsten Zeit für die Gemeinschaft der Gemeinden abzeichnen. Er nimmt das gesamte Territorium der Gemeinschaft in den Blick. Er schaut auf die verschiedenen kirchlichen Orte der Gemeinschaft wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften,Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen, Institutionen. Die Aufgaben des GdG-Rats, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise ist grundgelegt in der Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat).

Türlings (c) Weggemeinschaft BBB

Wolfgang Türlings

Diakon

Pfarreirat (c) Weggemeinschaft BBB

Karl zu Löwenstein

St. Peter Born

St. Peter

Pfarreirat (c) Weggemeinschaft BBB

Ingrid Brinkman

St. Peter Born
Pfarreirat (c) Weggemeinschaft BBB

Michaela Bongartz

St. Mariä Himmelfahrt Bracht
Pfarreirat (c) Weggemeinschaft BBB

Monika Wolf

St. Nikolaus